Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1: DEFINITIONEN

1. Die nachstehenden großgeschriebenen Definitionen haben im Kontext dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Bedeutung:

a. Dokumente: alle vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen oder Daten; alle vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags/der Vereinbarung erstellten oder gesammelten Daten; und alle anderen Informationen, die für die Ausführung oder den Abschluss des Auftrags relevant sind. Die oben genannten Informationen können auf (in)materiellen Datenträgern gespeichert werden oder nicht und können bei Dritten gespeichert werden oder nicht;

B. Arbeitnehmer: eine natürliche Person, die beim Auftragnehmer beschäftigt ist oder mit ihm verbunden ist, unabhängig davon, ob dies auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags erfolgt oder nicht;

C. Auftrag/Vereinbarung: der Auftragsvertrag, mit dem sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten auszuführen;

D. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die dem Auftragnehmer den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten erteilt hat;

e. Auftragnehmer: das Büro, das den Auftrag angenommen hat. Alle Aufträge werden ausschließlich vom Büro angenommen und ausgeführt, nicht von oder im Namen eines einzelnen Mitarbeiters, auch wenn der Kunde den Auftrag ausdrücklich oder stillschweigend im Hinblick auf die Ausführung durch einen bestimmten Mitarbeiter oder bestimmte Mitarbeiter erteilt hat. Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sind ausdrücklich von der Anwendung ausgeschlossen;

F. Tätigkeiten: alle vom Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers auszuführenden Tätigkeiten und Tätigkeiten, für die der Auftrag erteilt und vom Auftragnehmer angenommen wurde, sowie alle sich daraus für den Auftragnehmer ergebenden Tätigkeiten und Tätigkeiten.

ARTIKEL 2: ANWENDBARKEIT

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für: alle Angebote, Kostenvoranschläge, Aufträge, Rechtsbeziehungen und Vereinbarungen, unter welcher Bezeichnung auch immer, unter denen sich der Auftragnehmer zur Ausführung von Arbeiten für den Auftraggeber verpflichtet bzw. verpflichten wird, sowie für alle daraus resultierenden Arbeiten für den Auftragnehmer.

2. Abweichungen und Ergänzungen zum Auftrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich, beispielsweise in einem (schriftlichen) Vertrag oder einer (weiteren) Auftragsbestätigung, vereinbart wurden.

3. Weicht eine Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer Bedingung in der Auftragsbestätigung ab, so gilt im Hinblick auf den Widerspruch die in der Auftragsbestätigung enthaltene Bedingung.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige Zusatz- oder Folgeaufträge.

5. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird vom Auftragnehmer hiermit ausdrücklich widersprochen.

6. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich auch natürliche und juristische Personen berufen, die direkt oder indirekt in irgendeiner Weise, sei es auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder nicht, an der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden durch oder am beteiligt sind im Namen des Auftragnehmers.

ARTIKEL 3: KUNDENDATEN

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, die der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Ausführung des übertragenen Auftrags als notwendig erachtet, in der gewünschten Form, in der gewünschten Weise und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer legt fest, was unter Termingerechtigkeit, der gewünschten Form und der gewünschten Art und Weise zu verstehen ist.

2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm bereitgestellten Dokumente, auch wenn diese von Dritten stammen, sofern sich aus der Art des Auftrags nichts anderes ergibt.

3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Schäden frei, die aus unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen resultieren.

4. Die dem Auftragnehmer entstehenden Mehrkosten und Mehrstunden sowie alle sonstigen dem Auftragnehmer entstehenden Schäden gehen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die hierfür erforderlichen Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellt Ausführung des Werkes.

5. Im Falle der elektronischen Übermittlung von Informationen – einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, Berichten – vom (und im Namen) des Auftraggebers durch den Auftragnehmer an Dritte gilt der Auftraggeber als Partei der die relevanten Informationen signiert und versendet.

6. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Ausführung des Auftrags auszusetzen, bis der Auftraggeber die im ersten Absatz genannten Verpflichtungen erfüllt hat.

7. Auf erstes schriftliches Verlangen des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber bereitgestellten Originaldokumente an den Auftraggeber zurück.

ARTIKEL 4: AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS

1. Der Auftragnehmer wird den Auftrag nach besten Kräften und unter gebührender Beachtung der geltenden Gesetze und (Berufs-)Regeln ausführen.

2. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise, in der der Auftrag ausgeführt wird, und durch welchen Mitarbeiter.

3. Der Auftragnehmer hat das Recht, Arbeiten durch einen von ihm benannten Dritten ausführen zu lassen.

ARTIKEL 5: (BERUFLICHE) REGELUNGEN

1. Der Auftraggeber leistet uneingeschränkte Mitwirkung an den Verpflichtungen, die sich für den Auftragnehmer aus den geltenden (berufsrechtlichen) Vorschriften ergeben.

2. Der Auftragnehmer ergreift angemessene Maßnahmen zum Schutz der vom Auftraggeber stammenden personenbezogenen Daten und sonstigen vertraulichen Informationen. Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter und zu beauftragende Dritte über die Vertraulichkeit der Informationen informieren. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer erfolgt im Einklang mit den geltenden (inter)nationalen Rechtsvorschriften und (Berufs-)Regeln im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten.

3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer in manchen Fällen aufgrund (inter)nationaler Gesetze oder (berufsrechtlicher) Regelungen zur Offenlegung vertraulicher Informationen des Auftraggebers verpflichtet ist. Soweit erforderlich, erteilt der Auftraggeber hiermit sein Einverständnis und seine Mitwirkung an einer solchen Offenlegung, insbesondere (aber nicht beschränkt auf) in den Fällen, in denen der Auftragnehmer:

a. hat alle außergewöhnlichen Vorgänge, die im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit vorgenommen wurden oder durchgeführt werden sollen, den hierfür eingerichteten staatlichen Stellen zu melden;

B. muss in bestimmten Situationen Betrug melden;

C. ist verpflichtet, die (Identität) des Auftraggebers oder seines Auftraggebers zu ermitteln.

4. Der Auftragnehmer schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer die für ihn geltenden Gesetze und (Berufs-)Regeln beachtet.

5. Die Parteien werden ihre Verpflichtungen aus diesem Artikel den von ihnen beauftragten Dritten auferlegen.

ARTIKEL 6: GEISTIGES EIGENTUM

1. Die Ausführung des Auftrags durch den Auftragnehmer bedeutet nicht auch die Übertragung der dem Auftragnehmer zustehenden geistigen Eigentumsrechte. Alle geistigen Eigentumsrechte, die während oder aus der Ausführung des Auftrags entstehen, gehören dem Auftragnehmer.

2. Dem Auftraggeber ist die Vervielfältigung, Offenlegung oder Verwertung der Produkte, die den gewerblichen Schutzrechten des Auftragnehmers unterliegen, oder der Produkte, die gewerblichen Schutzrechten unterliegen und an deren Nutzung der Auftragnehmer Nutzungsrechte erworben hat, ausdrücklich untersagt. Dazu gehören beispielsweise (aber nicht ausschließlich): Computerprogramme, Systementwürfe, Arbeitsmethoden, Ratschläge, (Muster-)Verträge, Berichte, Vorlagen, Makros und andere geistige Produkte.

3. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die im zweiten Absatz genannten Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Gutachten über die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer einholen möchte. In diesem Fall wird der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Artikel den von ihm beauftragten Dritten auferlegen.

ARTIKEL 7: HÖHERE GEWALT

1. Wenn die Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Art. 6:75 BW werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis die Parteien ihnen noch in der vereinbarten Weise nachkommen können.

2. Wenn die im ersten Absatz genannte Situation eintritt, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise und mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, ohne Anspruch auf Schadensersatz.

3. Wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Eintritts der Situation höherer Gewalt die vereinbarten Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber muss diese Rechnung so bezahlen, als ob es sich um eine gesonderte Transaktion handeln würde.

ARTIKEL 8: GEBÜHREN UND KOSTEN

1. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber nach Zeitaufwand und angefallenen Kosten in Rechnung gestellt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes, etwa die Zahlung eines Festpreises, vereinbaren. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung des Honorars nicht vom Ergebnis der Arbeiten abhängig.

2. Zusätzlich zum Honorar werden die dem Auftragnehmer entstandenen Auslagen und die Rechnungen der vom Auftragnehmer eingeschalteten Dritten in Rechnung gestellt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes, etwa die Zahlung eines Festpreises, vereinbaren.

3. Der Auftragnehmer hat das Recht, vom Auftraggeber die Zahlung eines Vorschusses zu verlangen. Die Nichtzahlung der Vorauszahlung (rechtzeitig) kann für den Auftragnehmer ein Grund sein, die Arbeiten (vorübergehend) auszusetzen.

4. Sollten sich Gebühren oder Preise nach Vertragsschluss, aber vor vollständiger Ausführung des Auftrags ändern, hat der Auftragnehmer das Recht, den vereinbarten Tarif anzupassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die Umsatzsteuer auf alle vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer geschuldeten Beträge gesondert berechnet.

ARTIKEL 9: ZAHLUNG

1. Die Zahlung der dem Auftragnehmer geschuldeten Beträge durch den Auftraggeber muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Abzug, Rabatt, Aussetzung oder Verrechnung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der fällige Betrag dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wird.

2. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist zahlt, gerät der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und der Auftragnehmer ist berechtigt, von diesem Zeitpunkt an die gesetzlichen (Handels-)Zinsen zu berechnen.

3. Hat der Auftraggeber nicht innerhalb der im ersten Absatz genannten Frist gezahlt, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle dem Auftragnehmer tatsächlich entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu erstatten. Die Erstattung der entstandenen Kosten ist nicht auf einen etwaigen richterlichen Kostenbeschluss beschränkt.

4. Im Falle eines gemeinsam erteilten Auftrags haften die Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Rechnungsbetrags, der geschuldeten Zinsen und Kosten.

5. Wenn nach Ansicht des Auftragnehmers die Vermögenslage oder das Zahlungsverhalten des Auftraggebers Anlass dazu geben oder wenn der Auftraggeber eine Anzahlung oder eine Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist leistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, dies vom Auftraggeber zu verlangen unverzüglich eine (zusätzliche) Sicherheit in einer vom Auftragnehmer zu bestimmenden Form zu leisten. Wenn der Auftraggeber die erforderliche Sicherheit nicht leistet, ist der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags sofort auszusetzen und alles, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus welchem ​​Grund auch immer schuldet, ist sofort fällig und zahlbar.

ARTIKEL 10: FRISTEN

1. Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Frist/ein Termin vereinbart wurde, innerhalb derer der Auftrag ausgeführt werden muss, und der Auftraggeber es versäumt: (a) eine Vorauszahlung zu leisten – sofern vereinbart – oder (b) die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen Der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden sich innerhalb der gewünschten Frist, vollständig, in der gewünschten Form und auf die gewünschte Art und Weise über eine neue Frist/einen neuen Termin beraten, innerhalb dessen der Auftrag ausgeführt werden muss.

2. Fristen, innerhalb derer die Arbeiten abgeschlossen sein müssen, können nur dann als verbindliche Frist angesehen werden, wenn dies ausdrücklich und in klaren Worten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (schriftlich) vereinbart wurde.

ARTIKEL 11: HAFTUNG UND SCHADENERSATZ

1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine, unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen zur Verfügung gestellt oder diese nicht rechtzeitig geliefert hat. Hierzu zählt auch der Fall, dass der Auftragnehmer aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers nicht in der Lage ist, den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Handelskammer einzureichen.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Einsparungen, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation und sonstiger Folgeschäden oder indirekter Schäden, die aus der Nichterfüllung, nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Leistung des Auftragnehmers resultieren.

3. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf den Ersatz direkter Schäden, die die direkte Folge eines (zusammenhängender) zurechenbaren Versäumnisses bei der Ausführung des Auftrags sind. Die Haftung für unmittelbare Schäden ist auf den Betrag beschränkt, der für den jeweiligen Fall nach Angaben des Haftpflichtversicherers des Auftragnehmers ausgezahlt wird, zuzüglich eines etwaigen vom Auftragnehmer zu tragenden Selbstbehalts aus der Versicherung. Unter direktem Schaden versteht man: die angemessenen Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens entstanden sind; die angemessenen Kosten, die entstehen, um sicherzustellen, dass die Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß ist, und die angemessenen Kosten, die entstehen, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen.

4. Wenn der Haftpflichtversicherer, aus welchem ​​Grund auch immer, keine Zahlungen leistet – wie in Absatz 3 dieses Artikels beschrieben – ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des für die Ausführung des Auftrags erhobenen Honorars beschränkt. Wenn es sich bei dem Auftrag um eine fortlaufende Leistungsvereinbarung mit einer Laufzeit von mehr als einem (1) Jahr handelt, wird der oben genannte Betrag einmalig auf die Höhe des Honorars festgelegt, das dem Kunden in den zwölf Monaten vor dem Ereignis in Rechnung gestellt wurde des Schadens. Unter keinen Umständen beträgt der Gesamtschadensersatz gemäß diesem Absatz mehr als 300.000 € pro zurechenbarem Mangel, es sei denn, die Parteien sehen aufgrund der Größe des Auftrags oder der mit dem Auftrag verbundenen Risiken einen Grund für die Vereinbarung, von diesem Höchstbetrag abzuweichen .

5. Eine zusammenhängende Reihe von zurechenbaren Mängeln gilt als ein (1) zurechenbarer Mangel.

6. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Geschäftsführung vorliegt.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, schadensbegrenzende Maßnahmen zu treffen. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Schaden durch Nachbesserung oder Verbesserung der ausgeführten Arbeiten zu beseitigen oder zu begrenzen.

8. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine, unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.

9. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter (einschließlich Mitarbeiter des Auftragnehmers und vom Auftragnehmer beauftragter Dritter) frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags einen Schaden erleiden, der auf Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers zurückzuführen ist von unsicheren Situationen in seinem Unternehmen oder seiner Organisation.

10. Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 9 dieses Artikels beziehen sich sowohl auf die vertragliche als auch auf die außervertragliche Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber.

ARTIKEL 12: KÜNDIGUNG

1. Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag alle sechs Monate kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies kann durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei erfolgen. Wenn der Vertrag endet, bevor der Auftrag abgeschlossen ist, schuldet der Auftraggeber das Honorar entsprechend den vom Auftragnehmer angegebenen Kosten für die im Namen des Auftraggebers durchgeführten Arbeiten.

2. Im Falle einer (vorläufigen) Kündigung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Entschädigung für den eingetretenen und von ihm glaubhaft gemachten Belegungsausfall, auf Ersatz der dem Auftragnehmer bereits entstandenen Mehrkosten sowie auf Ersatz der Kosten, die sich aus der Kündigung beauftragter Dritter ergeben (z. B. etwaige Kosten im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen).

3. Im Falle einer (vorläufigen) Kündigung durch den Auftragnehmer hat der Auftraggeber Anspruch auf Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Übertragung der Arbeiten an Dritte, es sei denn, es liegt Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit des Auftraggebers vor, die zur Folge hat, dass der Auftragnehmer ist gezwungen zu gehen. Voraussetzung für das in diesem Absatz genannte Recht auf Mitwirkung ist, dass der Kunde alle zugrunde liegenden ausstehenden Anzahlungen bzw. alle Rechnungen bezahlt hat.

ARTIKEL 13: RECHT AUF AUSSETZUNG

1. Der Auftragnehmer ist nach sorgfältiger Interessenabwägung berechtigt, die Erfüllung aller seiner Verpflichtungen, einschließlich der Lieferung von Dokumenten oder sonstigen Gegenständen an den Auftraggeber oder Dritte, bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen.

2. Absatz 1 gilt nicht für Unterlagen des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer (noch) nicht bearbeitet wurden.

ARTIKEL 14: ABLAUFFRIST

1. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, verjähren Klagerechte und sonstige Befugnisse des Auftraggebers aus welchem ​​Grund auch immer gegen den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Erbringung von Arbeiten durch den Auftragnehmer in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wird soweit der Kunde von der Existenz dieser Rechte und Befugnisse Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen. Diese Frist gilt nicht für die Möglichkeit, eine Beschwerde an die für die Beschwerdebearbeitung zuständige(n) Stelle(n) und/oder die Schlichtungsstelle einzureichen.

ARTIKEL 15: ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION UND ELEKTRONISCHE HINTERLEGUNG DER JAHRESBERICHTE

1. Während der Ausführung des Auftrags können Auftraggeber und Auftragnehmer auf elektronischem Wege miteinander kommunizieren und/oder elektronische Speicher (z. B. Cloud-Anwendungen) nutzen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, können die Parteien davon ausgehen, dass die Zusendung korrekt adressierter Faxe, E-Mails (einschließlich E-Mails, die über das Internet versendet werden) und Voicemail-Nachrichten, unabhängig davon, ob sie vertrauliche Informationen oder Dokumente im Zusammenhang mit dem Auftrag enthalten, gegenseitig sind akzeptiert. Das Gleiche gilt auch für andere von der anderen Partei genutzte oder akzeptierte Kommunikationsmittel.

2. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haften einander nicht für Schäden, die einem oder jedem von ihnen durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel, Netzwerke, Anwendungen, elektronischer Speicher oder anderer Systeme entstehen können, einschließlich – aber nicht beschränkt auf - Schäden infolge der Nichtzustellung oder Verzögerung bei der Zustellung elektronischer Mitteilungen, Auslassungen, Verzerrungen, Abfangen oder Manipulation elektronischer Mitteilungen durch Dritte oder durch Software/Geräte, die zum Senden, Empfangen oder Verarbeiten elektronischer Mitteilungen verwendet werden, Übertragung von Viren und Ausfall oder nicht ordnungsgemäße Funktion des Telekommunikationsnetzes oder anderer für die elektronische Kommunikation erforderlicher Mittel, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Nutzung der Daten durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Kontakte mit Dritten.

3. Über den vorstehenden Absatz hinaus übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für etwaige Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von (elektronischen) Jahresabschlüssen und deren digitaler Hinterlegung bei der Handelskammer entstehen.

4. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer werden alles tun oder unterlassen, was ihnen jeweils zumutbar ist, um den Eintritt der oben genannten Risiken zu verhindern.

5. Die Datenauszüge aus den Computersystemen des Absenders liefern einen überzeugenden Beweis für (den Inhalt) der vom Absender gesendeten elektronischen Kommunikation, bis der Empfänger den Gegenbeweis erbracht hat.

6. Die Bestimmungen des Artikels 11 gelten entsprechend.

ARTIKEL 16: SONSTIGE BESTIMMUNGEN

1. Sofern der Auftragnehmer Arbeiten am Standort des Auftraggebers ausführt, gewährleistet der Auftraggeber einen geeigneten Arbeitsplatz, der den gesetzlichen Arbeitsschutznormen und sonstigen geltenden Vorschriften über Arbeitsbedingungen entspricht. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass dem Auftragnehmer Büroräume und andere Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die nach Ansicht des Auftragnehmers für die Ausführung des Vertrags notwendig oder nützlich sind und alle (gesetzlichen) Anforderungen erfüllen. Im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten (Computer-)Einrichtungen ist der Kunde verpflichtet, die Kontinuität sicherzustellen, unter anderem durch angemessene Backup-, Sicherheits- und Virenschutzverfahren. Der Auftragnehmer wendet Verfahren zur Virenbekämpfung an, wenn der Auftragnehmer die Einrichtungen des Auftraggebers nutzt.

2. Der Kunde wird keine Mitarbeiter, die an der Ausführung der Arbeit beteiligt sind, einstellen oder an sie herantreten, damit sie vom Kunden vorübergehend oder anderweitig, direkt oder indirekt, beschäftigt werden oder Arbeiten direkt oder indirekt zum Nutzen des Kunden ausführen, unabhängig davon, ob oder nicht als Arbeitnehmer während der Laufzeit des Vertrags oder einer Verlängerung desselben und während der 12 Monate danach.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden sowohl in Niederländisch als auch in Englisch verfasst. Im Falle von Unterschieden oder Widersprüchen zwischen dem englischen und dem niederländischen Text ist der niederländische Text verbindlich.

4. Bestimmungen im Auftrag, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Natur nach Ablauf oder Beendigung des Auftrags in Kraft bleiben müssen, bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung in Kraft, einschließlich der Artikel 6, 8, 9, 11, 16 Absatz 2 und 17.

ARTIKEL 17: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSWAHL

1. Die Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht.

2. Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht in dem Bezirk entschieden, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat.

3. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels berühren nicht die Möglichkeit des Auftraggebers, eine Streitigkeit dem Schlichtungsrat vorzulegen und/oder eine Beschwerde beim Auftragnehmer selbst, bei der Buchhalterkammer (Disziplinarrecht) oder beim Beschwerdeausschuss einzureichen. (Recht auf Beschwerde).

ARTIKEL 18: NICHTIGE REPARATURKLAUSEL

1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrunde liegenden Auftrags/Vertrags aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung, einer Gerichtsentscheidung oder aus einem anderen Grund ganz oder teilweise nichtig und/oder nicht gültig und/oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keine Gültigkeit Dies hat keinerlei Konsequenzen für die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zugrunde liegenden Bestellung/Vereinbarung.

2. Wenn eine Bestimmung des Auftrags oder eines Teils des Auftrags nicht rechtlich geltend gemacht werden kann, bleibt der verbleibende Teil des Auftrags in vollem Umfang in Kraft, mit der Maßgabe, dass die Bestimmung des Teils, auf den man sich nicht berufen kann, als angepasst gilt und zwar so, dass eine Berufung möglich ist, wobei der Wille der Parteien hinsichtlich der ursprünglichen Bestimmung oder des ursprünglichen Teils weitestgehend gewahrt bleibt.